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Microsoft stellt deutsche Cloud ein

5. September 2018 Kommentar verfassen

Der Schutz der persönlichen Daten scheint den Anwendern in Deutschland noch immer nicht besonders wichtig zu sein. Zu dem Schluss könnte man zumindest kommen, nachdem Microsoft die deutsche Treuhänder Cloud wegen schwacher Nachfrage einstellt.

Zur Erinnerung, seit Ende 2015 hatte Microsoft eine Cloud Variante speziell für datenschutzbewusste Kunden in Deutschland angeboten. Als Datentreuhänder fungierte seither die Deutsche Telekom in deren Rechenzentren in Frankfurt am Main und in Magdeburg die Daten gespeichert wurden und diese Rechenzentren auch nicht verlassen haben. Im Supportfall konnten Microsoft Mitarbeiter nur über Telekom Mitarbeiter auf das System zugreifen (hands on eyes).

Wie Microsoft nun mitteilte wird die deutsche Treuhänder Cloud als Reaktion auf “veränderte Kundenanforderungen” für Neukunden ab 2019 nicht mehr zur Verfügung stehen. Bestehende Kunden sollen die Dienste aber auch weiterhin nutzen können und auch sicherheitsrelevante Updates erhalten.

Wer bei dem bisherigen Cloud Modell bleiben will, wird aber natürlich nicht von neuen Features oder Weiterentwicklungen profitieren. Das war neben der mangelnden Resonanz vielleicht auch ein weiterer Grund, warum man das Treuhänder Modell nun einstellt. Viele Funktionen waren nämlich auch bisher in der besonders isolierten Umgebung nicht möglich. Auch Weiterentwicklungen waren aufgrund der zwei getrennten Welten schwierig und aufwändig.

Neukunden und Bestandskunden der Treuhänder-Cloud, die sich für eine Migration in die Microsoft Rechenzentren entscheiden werden zukünftig aus Rechenzentren in Frankfurt und Berlin bedient. Microsoft versichert auf seiner Trust-Center-Website, dass man die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllen werde und hat entsprechende Zusicherungen in seine Vertragsbestimmungen aufgenommen.

Office 365 aus der deutschen Cloud

28. Januar 2017 Kommentar verfassen

Wer sich für Office 365 interessiert und bisher nicht zugeschlagen hat, weil er sich Sorgen um die Datensicherheit bei der Cloud Anbindung gemacht hat, für den gibt es in dieser Woche eine gute Nachricht. Ab sofort lassen sich die Daten auch in der “deutschen Cloud” speichern.

Die “deutsche Microsoft Cloud” ist zwar schon seit Herbst 2016 in Betrieb, der feierliche Startschuss fiel aber erst in dieser Woche. Seit dem kann man Office 365 mit fast allen seinen Diensten über das Treuhändlermodell in Deutschland hosten lassen. Die Einschränkung “fast” rührt daher, weil Skype for Business noch nicht über deutsche Server laufen, dieser Schritt soll erst zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Zudem wird Yammer nicht auf deutschen Servern bereitstehen.

Als Datentreuhändler fungiert die Telekom Tochter T-Systems, die dafür extra zwei neue Rechenzentren in Magdeburg und Frankfurt am Main gebaut hat. Microsoft Mitarbeiter haben dabei dort keinerlei direkten Zugriff auf das System oder Kundendaten. Im Supportfall wenden sich die Anwender zwar an Microsoft, die Techniker dort haben aber nur im Rahmen einer sogenannten “Escort Session” Zugriff. Sie treffen sich dabei Remote mit einem T-Systems Mitarbeiter auf einem Jump Server. Von dort aus startet dann der T-Systems Techniker die eigentlich Remote Session zu den Office 365 Systemen und überwacht den gesamten Vorgang. Für den Zugriff auf Kundendaten ist zusätzlich das OK von zuständigen Support Manager und natürlich dem Kunden notwendig. Außerdem werden sämtliche Aktionen und Kommunikationen protokolliert und dauerhaft gespeichert.

Das Angebot richtet sich zwar vornehmlich an Behörden oder Unternehmen mit besonderen Anforderungen an die Datensicherheit, aber auch Privatkunden können die Dienste buchen. Falls sie bereit sind, den entsprechenden Preis zu bezahlen. Das “deutsche Office 365” ist wegen dem erhöhten Aufwand rund 25 Prozent teurer. Zudem steht die “deutsche Cloud” für die beiden klassischen Consumer Varianten Office 365 Personal und Home nicht zur Verfügung.

Mehr Informationen zu Office 365 aus Deutschland gibt es direkt bei Microsoft.

Telekom – 5 bis 10 Euro Aufpreis für echte Flatrate

31. Dezember 2013 Kommentar verfassen

Kleiner Rückblick auf das Jahr 2013 der Telekom. Erst gibt der Konzern eine Drosselung der Geschwindigkeit ab einem bestimmten Volumen bekannt, erhöht dann die gedrosselte Geschwindigkeit nach Protesten von 384 Kilobit auf 2 MBit. Spricht dann davon, dass man weiter echte Flatrates gegen Aufpreis anbieten wolle und muss dann nach einem Gerichturteil alle Passagen zur Drosselung aus den Flatrate Neuverträgen wieder streichen weil der Begriff “Flatrate” laut Gericht den Kunden unbegrenztes Surfen im Internet suggeriert. Zuletzt gab man bekannt, das auch künftig alle Flatrate Verträge eine echte Flatrate beinhalten, also keine Drosselung. Gleichzeitig wolle man aber den Begriff “Flatrate” aus den künftigen Verträgen streichen und von einem “Volumentarif” sprechen, bei dem dann sehr wohl eine Drosselung zulässig wäre. Echte Flatrates wolle man dann gegen ein Zusatz Entgelt anbieten.

DSL_Modem

Ganz aktuell hat nun der Deutschland-Chef der Telekom, Niek Jan van Damme, in einem Interview der Rheinischen Post erstmal bekannt gegeben, wie hoch dieser Aufpreis für echte Flatrates sein könnte. “Unbegrenzte Flatrates kosten dann einen kleinen Aufschlag von vielleicht fünf oder zehn Euro, Volumenpakete können auch günstiger als die jetzigen Flatrate-Angebote sein.”, so van Damme.

Soso, die Volumentarife könnten also auch billiger als die bisherigen Flatrates werden…. Dann lassen wir uns einmal überraschen.

Aus der Flatrate wird der Volumentarif

2. Dezember 2013 Kommentar verfassen

Wie vor kurzem berichtet, wurden die Drosselpläne der Telekom vom Landgericht Köln untersagt. Begründung damals war, dass man mit dem Begriff „Flatrate“ einen Internetzugang für eine bestimmte Geschwindigkeit ohne Einschränkungen verbinden würde.

So weit, so gut.
Schon damals war meine Vermutung, dass die Telekom einfach in zukünftigen Verträgen auf den Begriff „Flatrate“ verzichten wird…. In einer Pressemitteilung hat die Telekom heute nun genau dies bekannt gegeben.

DSL_Modem2
Für alle Kunden, die bereits Festnetz-Verträge mit einer Volumeneinschränkung gebucht haben, wird die Volumenbeschränkung aus den Verträgen ersatzlos gestrichen. Es wird für bestehende Verträge auch zukünftig also keine Drosselung geben. Auch Kunden, die zukünftig einen Flatrate Vertrag abschließen bekommen eine echte, ungedrosselte Flatrate.
Gleichzeitig hat man aber auch die Einführung von sogenannten Volumentarifen angekündigt, die eben bei Erreichen des festgelegten Verbrauchs auf die bekannten 2 MBit gedrosselt werden. Solche Verträge werden aber nicht vor 2016 erwartet.

Zukünftig wird es also irgendwann einmal beides geben. Volumentarife und echte Flatrates, die dann eben auf einem höheren Preisniveau liegen werden.

Gericht untersagt Drosselung der DSL-Tarife

31. Oktober 2013 Kommentar verfassen

Viele werden die Diskussion im Frühjahr um die Volumenbeschränkung in den DSL-Neuverträgen der Telekom noch in Erinnerung haben. Seit Mai ist es so, dass die Telekom in ihren Tarifen mit 16 Mbit/s und mehr ab einem erreichten Volumen von 75 GB die Geschwindigkeit auf 2 Megabit pro Sekunde drosselt. So sehen es die Verträge zumindest vor, technisch wirklich umsetzen will die Telekom das Ganze dann aber nicht vor 2016….. soweit der Stand.

DSL_Modem2

Die Verbraucherzentrale in NRW ist dagegen vorgegangen, weshalb sich das Kölner Landgericht damit befassen musste und nun auch zu einem vorläufigen Urteil gekommen ist.

Die Deutsche Telekom darf die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine entsprechende Vertragsklausel erklärten die Richter für unzulässig. Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Gerichts ihre Entscheidung.

Bleibt abzuwarten, ob die Telekom gegen das Urteil noch in Berufung geht. Aber unabhängig davon, wird die Drosselung so oder so kommen, so meine Einschätzung. Dann wird in zukünftigen Verträgen eben nicht mehr von Flatrate, sondern von einem Volumentarif gesprochen. Die Jungs werden sich da schon etwas rechtssicheres einfallen lassen.

Wer sich das komplette Urteil durchlesen möchte, unter DIESEM LINK als PDF.

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