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Gravenreuth zu 6 Monaten Haft veruteilt

13. September 2007 2 Kommentare

Selten löste ein Urteil eine solche Begeisterungswelle im Internet aus.
Der durch Abmahnungen bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist wegen versuchten Betrugs vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (ohne Bewährung) verurteilt worden.

Sehr treffend war auch der Kommentar der Richterin: “Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.” Nett auch, dass ein ausgebildeter Anwalt versucht, “mangelnde Rechtskenntnis” als strafmildernd anzuführen.

Noch ist der Richterspruch allerdings nicht rechtskräftig, da es Gravenreuth offen steht in Berufung zu gehen.

 

Artikel bei Silicon.de
Artikel bei Spiegel online

Kommentare

  1. jeannin meint

    1. Oktober 2007 um 17:51

    Hallo, selten so gelacht!!

  2. kleidung meint

    21. Januar 2008 um 00:17

    Ich halte mich mit einer Meinung dazu mal verdeckt, ich sage einfach mal was vollkommen allgemeines, ohne das es im Zusammenhang mit etwas steht: Gerechtigkeit ist eine feine Sache.

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